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   LG Limburg, 22.06.1988 - 3 S 482/87   

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LG Limburg, 22.06.1988 - 3 S 482/87 (https://dejure.org/1988,10946)
LG Limburg, Entscheidung vom 22.06.1988 - 3 S 482/87 (https://dejure.org/1988,10946)
LG Limburg, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 3 S 482/87 (https://dejure.org/1988,10946)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Wiesbaden, 01.07.1996 - 1 S 434/95

    Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes auf Vereinbarungen über die Miethöhe

    Dabei schließt sich die Kammer der von zahlreichen Gerichten vertretenen Auffassung an, daß der Gesetzgeber durch die weite Fassung des Umgehungsbegriffes für die Gerichte den Raum eröffnet hat, Fallgestaltungen zu erfassen, bei denen die Situation im Kern der in § 1 beschriebenen Vertragsanbahnung entspricht (vgl. hierzu LG Limburg in NJW-RR 1989, S. 119 [LG Limburg 22.06.1988 - 3 S 482/87] für eine Vertragsanbahnung in der Halle eines Urlaubshotels; LG Mannheim in NJW-RR 1990, S. 1395 f. [LG Mannheim 03.08.1990 - 1 S 23/90] für eine Vertragsanbahnung in einem Hotel; AG Freising in NJW-RR 1988, S. 1326 [AG Freising 14.06.1988 - 2 C 80/88] für eine Vertragsverhandlung in einem Café).
  • LG Hildesheim, 11.12.1991 - 7 S 236/91
    Die gegenteilige Auffassung des Landgerichts Limburg (NJW-RR 1989, S. 119) vermag nicht zu überzeugen.
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